Wien, 03 Juli 2026

Der Verkehrsausschuss des Nationalrats hat am Donnerstag mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS eine umfassende Novelle des Kraftfahrgesetzes beschlossen, die unter anderem die Intervalle der wiederkehrenden Fahrzeugüberprüfung ("Pickerl") von 3:2:1 auf 4:2:2:2:1 Jahre ändert.

Konkret müssen Fahrzeuge nach der Erstzulassung künftig erst nach vier Jahren zur Begutachtung, danach dreimal im Abstand von zwei Jahren und ab dem elften Jahr jährlich. Innerhalb der ersten zehn Lebensjahre eines Fahrzeugs ergeben sich dadurch drei Überprüfungen weniger als bisher. Das geplante Inkrafttreten ist der 19. Mai 2027. Die Novelle kann noch vor der Sommerpause im Plenum des Nationalrats beschlossen werden.

Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) bezeichnete die Verlängerung als Erleichterung für viele Autofahrerinnen und Autofahrer: "Die Verlängerung der Pickerl-Intervalle komme hunderttausenden Menschen zugute." Ergänzend erklärte Hanke: "Wir zeigen mit diesen vielen wichtigen Beschlüssen: Die Bundesregierung arbeitet unermüdlich an Verbesserungen im Mobilitätsbereich." Die Grünen enthielten sich bei der Abstimmung und verwiesen auf Sicherheitsbedenken.