Berufungsgericht in Moskau bestätigt Haftstrafe gegen Düsseldorfer Karnevalswagen-Bauer Jacques Tilly
Moskau, 09 Juni 2026
Ricarda Hinz / Wikimedia Commons / CC BY-SA 4.0
Kurzfassung
Ein Moskauer Berufungsgericht hat die Strafe von achteinhalb Jahren Haft gegen den Düsseldorfer Karnevalswagen-Bauer Jacques Tilly in Abwesenheit bestätigt. Die Bundesregierung sprach von einem absurden Schauspiel, Tilly selbst kündigte an, seine satirische Arbeit fortzusetzen.
Moskau, 09 Juni 2026
Ein Moskauer Berufungsgericht hat die im April 2026 verhängte Strafe von achteinhalb Jahren Haft gegen den Düsseldorfer Karnevalswagen-Bauer Jacques Tilly wegen Beleidigung religiöser Gefühle und Verbreitung angeblich falscher Informationen über die russischen Streitkräfte bestätigt.
Tilly war nicht zur Verhandlung erschienen; das Urteil wurde in Abwesenheit gesprochen, ein Haftbefehl wurde bislang nicht vollstreckt. Richter Vladimir Ussov verkündete die Entscheidung des drei Richter zählenden Spruchkörpers am Vormittag und wies die Berufung der von Amts wegen bestellten Verteidigerin zurück. Damit bleibt die ursprüngliche Verurteilung aus dem April rechtskräftig, sofern Tilly nicht selbst den Weg in die nächste Instanz sucht.
Der Wagen und die Vorwürfe
Gegenstand des Verfahrens war unter anderem ein Karnevalswagen aus dem Rosenmontagsumzug 2024 in Düsseldorf. Wie mehrfach in der Verhandlung ausführlich beschrieben wurde, zeigte der Wagen Figuren von Kreml-Chef Wladimir Putin in Uniform und dem russisch-orthodoxen Patriarchen Kirill beim homosexuellen Oralverkehr. Darüber hinaus ging es in dem Prozess immer wieder auch um eine Beleidigung des russischen Präsidenten Putin.
Die Verteidigerin Natalya Dudkina hatte in der Berufungsverhandlung vorgebracht, dass die strafrechtliche Verantwortlichkeit ihres Mandanten im Ermittlungsverfahren nicht durch eine psychiatrische Begutachtung geprüft worden sei. „Aufgrund dessen war es nicht möglich, die Ziele und Motive zu beurteilen“, begründete sie ihren Antrag. Sie beklagte zudem, keinen Kontakt zu Tilly selbst herstellen können, und erklärte, es sei ihre gesetzliche Pflicht gewesen, gegen das Urteil Beschwerde einzulegen: „Es war meine gesetzliche Pflicht als Verteidigerin, gegen dieses Urteil Beschwerde einzulegen“.
Verteidigung und Berufung
Bereits Anfang April hatte Dudkina in ihrem Plädoyer einen Freispruch für Tilly mangels Beweisen gefordert. Mit der Bestätigung durch das Berufungsgericht erklärte sie das Verfahren als abgeschlossen, es sei denn, der Bildhauer selbst melde sich und beantrage die nächste Instanz. Die Staatsanwaltschaft, die mit ihrem Strafantrag weitgehend durchgedrungen war, verzichtete auf eine eigene Berufung.
Nach Angaben von Verteidigerin Dudkina hat Russland einen internationalen Haftbefehl gegen Tilly ausgestellt. Tilly selbst war nach eigenen Angaben von der russischen Justiz nie über die Ermittlungen gegen ihn informiert worden. Die Urteilsverkündung wurde von Mitarbeitern der Deutschen Botschaft in Moskau beobachtet, die den gesamten Prozess über anwesend waren.
Reaktion aus Berlin und der Botschaft
Der deutsche Botschafter in Russland, Alexander Graf Lambsdorff, kritisierte das Vorgehen scharf. „Die Verurteilung von Jacques Tilly zeigt, dass Kriminalisierung und Verfolgung freier Meinungsäußerung durch die russische Regierung unvermindert weitergehen - aber jetzt auch verstärkt im Ausland“, sagte er in Moskau.
Die Bundesregierung hatte den Richterspruch im April als „absurdes Schauspiel“ kritisiert. Johann Wadephul hatte bereits unmittelbar nach dem Ersturteil angekündigt, man werde Tilly „mit allen Mitteln des Rechtsstaats“ beistehen. Auch in Düsseldorf sorgte das Urteil für Empörung; Stephan Keller sprach von einem „Angriff auf die Kunstfreiheit“ und kündigte an, die Stadt werde Tilly und seinen Wagenbau „uneingeschränkt“ unterstützen.
Tilly selbst zeigt sich gelassen
Tilly selbst reagierte gelassen. „Ich nehm's eher gelassen - wie soll ich's sonst nehmen?“, sagte er. „Worauf ich keinen Einfluss habe, das interessiert mich nicht besonders“, fügte er hinzu. Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf erklärte er: „Damit ist der Fall abgeschlossen. Ich sehe keinen Anlass, diesen absurden Schauprozess zu verlängern. Das Urteil ist ohnehin eine Farce. Es wird unsere satirische Arbeit im Karneval nicht beeinflussen. Wir machen weiter wie bisher“.
Dass er ab und zu auch sehr harte Reaktionen bekomme, gehöre zum Geschäft des Satirikers, sagte Tilly weiter. „Ich habe keine Handlungsoption“, erklärte er mit Blick auf das russische Verfahren. Er habe in den vergangenen Jahren wiederholt mit seinen Karnevalswagen den Kreml-Chef Wladimir Putin und den von diesem angeordneten Krieg in der Ukraine satirisch angeprangert.
Tilly ist in Düsseldorf als Wagenbauer des Comitee Düsseldorfer Carneval (CC) seit Jahrzehnten eine Institution. Für die kommende Session 2026/27 bereitet das CC nach eigenen Angaben bereits neue Mottowagen vor, die wieder politische Aktualität aufgreifen sollen. Unterstützt wird Tilly dabei auch von der Düsseldorfer Künstler- und Karnevalsszene, die sich nach dem Urteil geschlossen hinter ihn stellte.
Im Karneval selbst gilt der Wagen als untrennbarer Bestandteil des Düsseldorfer Brauchtums. Das Präsidium des CC würdigte Tilly nach dem Urteil als „Gesicht des rheinischen Karnevals“ und kündigte an, ihn bei allen weiteren Verfahren, die sich aus internationalen Haftbefehlen ergeben könnten, rechtlich und finanziell zu unterstützen. Auch das Land Nordrhein-Westfalen stellte über das Kulturministerium Unterstützung in Aussicht.
Solidarität aus Düsseldorf und der Politik
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Frage, wie weit satirische Kunst grenzüberschreitend noch funktioniert, wenn ausländische Regierungen mit Strafverfahren reagieren. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kündigte an, die juristische Entwicklung in dem Fall aufmerksam zu beobachten. „Wenn ausländische Staaten deutsche Karnevalisten verfolgen, ist das ein Angriff auf die Meinungsfreiheit im eigenen Land“, erklärte Malte Spitz.
Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) verurteilte das Urteil als „politisch motiviert“. Mika Beuster forderte die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine Sanktionierung solcher extraterritorialer Strafverfahren einzusetzen. Zugleich wies er darauf hin, dass die Wirkung des Urteils begrenzt sei, solange Tilly keinen russischen Boden betrete.
Sollte Tilly dennoch in einem Land festgenommen werden, das den internationalen Haftbefehl vollstreckt, wäre eine Auslieferung an Russland nach deutschem Recht zwar unwahrscheinlich, aber nicht in jedem Fall ausgeschlossen. Das Auswärtige Amt erklärte, man prüfe alle konsularischen Optionen, um Tilly im Ernstfall zu schützen.
Der Vollzug des Berufungsurteils markiert aus Sicht der Bundesregierung einen weiteren Tiefpunkt in den ohnehin belasteten Beziehungen zu Russland. Im Auswärtigen Amt hieß es, man werde den Vorgang zum Anlass für weitere Beratungen auf EU-Ebene über mögliche zusätzliche Sanktionen gegen russische Verantwortliche nehmen.
Mögliche Folgen und nächste Schritte
Rechtlich endet das Verfahren mit der Entscheidung des Berufungsgerichts, sofern Tilly nicht selbst ein weiteres Rechtsmittel einlegt. Praktisch aber dürfte die Debatte über die Reichweite des russischen Strafanspruchs auf deutsche Staatsbürger weitergehen, zumal die Bundesregierung die Kunstfreiheit als hohes Gut einstuft und sich hinter den Karnevalswagen-Bauer stellt. Sollte Tilly tatsächlich irgendwann festgenommen werden, müssten deutsche Gerichte über die Auslieferung entscheiden.
Fragen & Antworten
Was hat Jacques Tilly in dem Moskauer Verfahren vorgeworfen bekommen?
Tilly wurde in Abwesenheit wegen Beleidigung religiöser Gefühle und Verbreitung angeblich falscher Informationen über die russischen Streitkräfte verurteilt, unter anderem wegen eines Karnevalswagens aus dem Düsseldorfer Rosenmontagsumzug 2024, der Putin und Patriarch Kirill zeigte.
Warum hat Verteidigerin Natalya Dudkina Berufung eingelegt?
Dudkina erklärte, es sei ihre gesetzliche Pflicht als Verteidigerin gewesen, gegen das Urteil Beschwerde einzulegen. Sie hatte bereits im April einen Freispruch mangels Beweisen gefordert und rügte zudem, dass keine psychiatrische Begutachtung stattgefunden habe.
Was hat Tilly selbst nach der Bestätigung des Urteils gesagt?
Tilly erklärte auf Anfrage der dpa in Düsseldorf, der Fall sei abgeschlossen, er sehe keinen Anlass, den „absurden Schauprozess“ zu verlängern, das Urteil sei „eine Farce“ und werde seine satirische Arbeit im Karneval nicht beeinflussen.
Tilly-Urteil: Moskau bestätigt Haftstrafe gegen Düsseldorfer | finanz360