Moskau, 09 Juni 2026

Ein Moskauer Berufungsgericht hat die im April 2026 verhängte Strafe von achteinhalb Jahren Haft gegen den Düsseldorfer Karnevalswagen-Bauer Jacques Tilly wegen Beleidigung religiöser Gefühle und Verbreitung angeblich falscher Informationen über die russischen Streitkräfte bestätigt.

Tilly war nicht zur Verhandlung erschienen; das Urteil wurde in Abwesenheit gesprochen, ein Haftbefehl wurde bislang nicht vollstreckt. Richter Vladimir Ussov verkündete die Entscheidung des drei Richter zählenden Spruchkörpers am Vormittag und wies die Berufung der von Amts wegen bestellten Verteidigerin zurück. Damit bleibt die ursprüngliche Verurteilung aus dem April rechtskräftig, sofern Tilly nicht selbst den Weg in die nächste Instanz sucht.

Der Wagen und die Vorwürfe

Gegenstand des Verfahrens war unter anderem ein Karnevalswagen aus dem Rosenmontagsumzug 2024 in Düsseldorf. Wie mehrfach in der Verhandlung ausführlich beschrieben wurde, zeigte der Wagen Figuren von Kreml-Chef Wladimir Putin in Uniform und dem russisch-orthodoxen Patriarchen Kirill beim homosexuellen Oralverkehr. Darüber hinaus ging es in dem Prozess immer wieder auch um eine Beleidigung des russischen Präsidenten Putin.